Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters des E-tropolis Festivals.
  1. Bei den Einlässen zu der Veranstaltungsstätte erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst.
    Es ist untersagt, Film- und Tonaufnahmegeräte, sämtliche Gegenstände aus Glas (ausgenommen Arzneimittel),
    Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen.
    Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet.
    Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern.
  2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände
    Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt,
    denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlußrecht Gebrauch,
    so verliert die Eintrittskarte / Bändchen ihre / seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes
    ist ausgeschlossen. Bitte den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge leisten. Jede Straftat wird sofort angezeigt.
  3. Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist untersagt.
    Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluß von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
  4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke
    die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht.
    Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.
  5. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt.
  6. Helft mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung.
    Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist untersagt.
  7. Der Besucher betritt das Konzertgelände auf eigene Gefahr. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden.
    Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich
    und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am KFZ wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
  8. Absage, Abbruch oder Programmänderungen:Der Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu
    und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden während der Veranstaltung
    sowie eventuelle Schäden am KFZ.
    The visitor enters the event area at his/her own risk. The event organiser cannot be made responsible
    for injuries or damage to private possession. Every visitor is self responsible for travelling to
    and from the event and parks his/her car at his/her own risk. The event organiser cannot be made
    responsible for damage to the car.

    1. Im Falle einer Absage des E-tropolis Festivals besteht Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises
      ohne Vorverkaufsgebühr. Die Erstattung erfolgt durch die jeweilige Vorverkaufsstelle,
      bei der das/die Ticket(s) gekauft wurde(n) und nach Vorlage/Rücksendung der Eintrittskarte(n).
    2. Das E-tropolis Festival findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt! Sollte durch die Witterungsumstände
      eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder der Mitarbeiter entstehen,
      behalten wir uns vor, das E-tropolis Festival unverzüglich abzubrechen. Bei witterungsbedingtem Abbruch
      des E-tropolis Festivals, aufgrund eines Abbruchs durch sonstige Gründe der höheren Gewalt, behördlicher
      Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises
      oder Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.
    3. Mit dem Festivalticket erwirbt der Besucher das Recht auf die Teilnahme am E-tropolis Festival mit zahlreichen Live-Konzerten und Rahmenprogrammpunkten innerhalb des Festivalgeländes. Das Festivalgelände umfasst die vom Veranstalter zugewiesenen Bereiche innerhalb des Turbinenhallenkomplexes. Aufgrund der Vielzahl einzelner
      Programmpunkte sind Programmänderungen, die Absage oder Streichung einzelner Konzerte, auch von angekündigten
      Headlinern, nicht auszuschließen. In diesen Fällen bestehen für den Besucher keinerlei Ansprüche gegenüber dem
      Veranstalter. Verspätungen oder zeitliche Verlegungen einzelner Programmpunkte (Running Order), insbesondere solche,
      die während der laufenden Festivalveranstaltung entstehen, sind vom Besucher hinzunehmen. Auftretende
      Programmänderungen werden durch den Veranstalter unverzüglich bekannt gegeben. Abhängig vom Zeitpunkt der Änderung
      behält sich der Veranstalter die Möglichkeit vor, die Bekanntgabe durch Veröffentlichung auf
      www.etropolis-festival.de oder im Rahmen von Programmaushängen
      oder Durchsagen auf dem Festivalgelände vorzunehmen.