E-TROPOLIS Festival 2025 | 22.03.2025 - Turbinenhalle Oberhausen

 

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Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

des Veranstalters zum E-TROPOLIS Festival:

 

1. Bei den Einlässen zu der Veranstaltungsstätte erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst. Es ist untersagt, Film- und Tonaufnahmegeräte, sämtliche Gegenstände aus Glas (ausgenommen Arzneimittel), Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern.

2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlußrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte / Bändchen ihre / seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Bitte den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge leisten. Jede Straftat wird sofort angezeigt.

3. Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschlußvon der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.

4.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.

5. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt

6. Helft mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist untersagt.

7. Der Besucher betritt das Konzertgelände auf eigene Gefahr. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am KFZ wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

8.

Absage, Abbruch oder Programmänderungen:

Der Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden während der Veranstaltung an Bord sowie eventuelle Schäden am KFZ.

The visitor enters the event area at his/her own risk. The event organiser cannot be made responsible for injuries or damage to private possession. Every visitor is self responsible for travelling to and from the event and parks his/her car at his/her own risk. The event organiser cannot be made responsible for damage to the car.


8.1. Im Falle einer Absage des E-tropolis Festivals besteht Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises OHNE Vorverkaufsgebühr. Die Erstattung erfolgt durch die jeweilige Vorverkaufsstelle, bei der das/die Ticket(s) gekauft wurde(n) und nach Vorlage/Rücksendung der Eintrittskarte(n).

8.2. Das E-tropolis Festival findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt! Sollte durch die Witterungsumstände eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder der Mitarbeiter entstehen, behalten wir uns vor das E-tropolis Festival unverzüglich abzubrechen. Bei witterungsbedingtem Abbruch des E-tropolis Festivals, aufgrund eines Abbruchs durch sonstige Gründe der höheren Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.


8.3. Mit dem Festivalticket erwirbt der Besucher das Recht auf die Teilnahme am E-tropolis Festival mit zahlreichen Live-Konzerten und Rahmenprogrammpunkten innerhalb des Festivalgeländes. Das Festivalgelände umfasst die vom Veranstalter zugewiesenen Bereiche innerhalb des Turbinenhallenkomplexes. Aufgrund der Vielzahl einzelner Programmpunkte sind Programmänderungen, die Absage oder Streichung einzelner Konzerte, auch von angekündigten Headlinern, nicht auszuschließen. In diesen Fällen bestehen für den Besucher keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Verspätungen oder zeitliche Verlegungen einzelner Programmpunkte (Running Order), im Speziellen solche, die während der laufenden Festivalveranstaltung entstehen, sind vom Besucher hinzunehmen. Auftretende Programmänderungen werden durch den Veranstalter unverzüglich bekannt gegeben. Abhängig vom Zeitpunkt der Änderung behält sich der Veranstalter die Möglichkeit die Bekanntgabe durch Veröffentlichung auf www.etropolis-festival.de oder im Rahmen von Programmaushängen oder Durchsagen auf dem Festivalgelände vorzunehmen.